Haushaltshilfen über den Entlastungsbetrag von 125,00 Euro
Menschen mit alters- oder krankheitsbedingten Einschränkungen sind oftmals nicht in der Lage ihren Haushalt selbstständig zu führen.
Um ihre Angehörigen nicht mit dieser Situation zu belasten, sehen sich viele Menschen gezwungen, ihren Haushalt aufzugeben und in ein Pflegeheim zu ziehen.
Dabei gibt es Möglichkeiten, diesen Personenkreis zu entlasten und ihnen bei der Haushaltsführung zu helfen.
Die am weitesten in Anspruch genommene Möglichkeit ist der bei den Krankenkassen eingereichte Antrag auf Haushaltshilfe.
Kosten
Bei einer bestehenden Pflegestufe, rechnen wir Leistungen der Hauswirtschaft, zu dem das
*Zubereiten von Speisen,
*Reinigen der Wohnung,
*Erledigung von Einkäufen etc.
gehören, direkt mit den Pflegekassen ab.
Sollte eine Pflegestufe nicht vorhanden sein, prüfen wir gerne, ob die Hilfsbedürftigkeit im Alltag eine Pflegestufe begründen kann und helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung, denn
wir sind dafür da, dass Ihre Selbstständigkeit und Unabhängigkeit so lange wie möglich erhalten bleibt.
Wir beraten Sie gerne. rufen Sie uns an!