Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI

Der Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI richtet sich an alle Personen, die Pflegegeld beziehen und dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege .

Der Beratungseinsatz ist für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 verpflichtend, sofern sie Pflegegeld beziehen, ansonsten freiwillig.

Je nach Pflegestufe des Gepflegten, muss sie mehrmals jährlich in Anspruch genommen werden, da ansonsten Kürzungen des Pflegegeldes zu befürchten sind.

Für den Pflegegrad 1 ist ein Beratungseinsatz nicht verpflichtend jedoch zu empfehlen, da sich die Leistungsansprüche ständig ändern!

Für die Pflegegrade 2 und 3 muss einmal pro Halbjahr ein Beratungseinsatz durchgeführt werden !

Für die Pflegegrade 4 und 5 muss einmal pro vierteljahr ein Beratungseinsatz durchgeführt werden !

Das Beratungsgespräch soll sicherstellen, dass Pflegende und Gepflegte vollständig und professionell über alle ihnen zustehenden Ansprüche und Hilfen informiert werden.

Insbesondere geht es um die Aufklärung über Ansprüche gegenüber Ämtern und Kassen, sowie bestehende Entlastungsmöglichkeiten. Im Gegensatz zu pflegenden Angehörigen, kann eine beratende Pflegefachkraft die pflegerische Situation des Pflegebedürftigen allein aus ihrer beruflichen Erfahrung heraus besser beurteilen, so dass sie u.U. bei erhöhtem Pflegeaufwand eine Höherstufung der Pflegestufe empfehlen kann. Bei Bedarf hilft sie bei der Vermittlung von Pflegehilfsmitteln zur Steigerung der Lebensqualität des Gepflegten.

Themenkreise die beim Beratungsgespräch regelmäßig behandelt werden sind u.a.:

* Mögliche Ansprüche gegenüber Pflege- und Krankenkassen bzw. den Träger der Sozialhilfe

* Vermittlung von Pflegehilfsmitteln

* Organisation und Vermittlung von Dienstleistungen wie - Menüservice - Hausnotruf - Fußpflege etc.

* Möglichkeit der Inanspruchnahme hauswirtschaftlicher Hilfe

* Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege

* Betreuungsleistungen etc.

Kosten Die Kosten für den Beratungseinsatz tragen die Pflegekassen. Mit diesem rechnen wir unmittelbar den Beratungseinsatz ab.

Wir beraten Sie gerne bei Ihrn zu Hause. Rufen Sie uns an.

Anschrift:

Friedrich-Ebert-Str. 121

52531 Übach-Palenberg

 

Die Öffnungszeiten der Einrichtung:

Montags – Freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr 

    

Tel.:  02451 - 4868155

Fax:  02451 – 4868153

       

Die ständige Erreichbarkeit des Dienstes ist gewährleistet.