Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI
Der Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI richtet sich an alle Personen, die Pflegegeld beziehen und dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege . Je nach Pflegestufe des Gepflegten, muss sie mehrmals jährlich in Anspruch genommen werden, da ansonsten Kürzungen des Pflegegeldes zu befürchten sind.
Das Beratungsgespräch soll sicherstellen, dass Pflegende und Gepflegte vollständig und professionell über alle ihnen zustehenden Ansprüche und Hilfen informiert werden.
Insbesondere geht es um die Aufklärung über Ansprüche gegenüber Ämtern und Kassen, sowie bestehende Entlastungsmöglichkeiten. Im Gegensatz zu pflegenden Angehörigen, kann eine beratende Pflegefachkraft die pflegerische Situation des Pflegebedürftigen allein aus ihrer beruflichen Erfahrung heraus besser beurteilen, so dass sie u.U. bei erhöhtem Pflegeaufwand eine Höherstufung der Pflegestufe empfehlen kann. Bei Bedarf hilft sie bei der Vermittlung von Pflegehilfsmitteln zur Steigerung der Lebensqualität des Gepflegten.
Themenkreise die beim Beratungsgespräch regelmäßig behandelt werden sind u.a.:
* Mögliche Ansprüche gegenüber Pflege- und Krankenkassen
bzw. den Träger der Sozialhilfe
* Vermittlung von Pflegehilfsmitteln
* Organisation und Vermittlung von Dienstleistungen wie
- Menüservice
- Hausnotruf
- Fußpflege etc.
* Möglichkeit der Inanspruchnahme hauswirtschaftlicher Hilfe
* Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege
* Betreuungsleistungen etc.
Kosten
Die Kosten für den Beratungseinsatz tragen die Pflegekassen. Mit diesem rechnen wir unmittelbar den Beratungseinsatz ab.
Wir beraten Sie gerne in unserem Beratungsbüro in der Kückstraße 9-11 in 52499 Baesweiler oder bei Ihnen zu Hause. Rufen Sie uns an.