Familienpflege

 

Das menschliche Leben ist dem stetigen Wandel unterworfen. Krankheiten, Krisen oder Schicksalsschläge können ganz unerwartet die geordneten  Lebensverhältnisse einer Familie durcheinander bringen. 

In solchen Fällen kann die Familienpflege eine willkommene Hilfe sein.

Die Familienpflege ist eine spezielle Form der Pflege, die jungen Familien in bestimmten Fällen Hilfe leistet und Belastungen auffängt bzw. abbaut.

 

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Familienpflege sind:

 

im Haushalt der Antragsteller befindet sich mindestens

 

1. ein behindertes Kind,

 

2. oder ein schwerkrankes Kind,

 

3. oder ein Kind unter 12 Jahren

 

4. dessen Versorgung durch seine Erziehungsberechtigten

     nicht mehr gewärhleistet ist. 

 

Die Versorgung eines Kindes gilt immer dann als nicht mehr gewährleistet, wenn der Elternteil, der sich sonst um die Kinder kümmert, durch Unfall, Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Entbindung, Risikoschwangerschaft, Kuraufenthalt, psyschiche Erkrankung oder ähnliche Einschränkung ausfällt und der andere Elternteil die Versorgung durch Abwesenheit, Berufstätigkeit, Krankheit oder Ähnlichem nicht gewährleisten kann.

 

Die Leistungen der Familienpflege

Die Leistungen der Familienpflege richten sich nach dem Alter und den alltäglichen Bedürfnissen der zu pflegenden Kinder, beinhalten aber regelmäßig folgende Leistungen:


* Übernahme der Hin- und Rückfahrt der Kinder zur Schule /

   Kindergarten

* Zubereitung von Speisen, Versorgung der Kinder

* sonstige Hauswirtschaftliche Leistungen

* Hilfestellung und Überwachung der Hausaufgaben

* Freizeitgestaltung

* Körperpflege

* Pflege kranker und/oder behinderter Kinder

* Pflege des ausgefallenen Elternteils

* Hilfestellung bei bürokratischen Aufgaben

* Begleitung zu den behandelnden Ärzten

 

Kosten

Die Kosten der Familienpflege werden von den Krankenkassen übernommen.

Voraussetzung hierzu ist eine ärztliche Verordnung, die die Notwendigkeit der Familienpflege attestiert. Diese Verordnung muss genehmigt werden, da nur so eine Kostentragunspflicht der Krankenkassen begründet werden kann. Bei Hilfsbedarf übernimmt der Träger der Sozialhilfe die anfallenden Kosten.

Das Genehmigungsverfahren führen wir in Ihrem Namen durch, so dass Ihnen keine bürokratischen Lasten aufgebürdet werden.

Kontaktieren Sie uns, wir erteilen Ihnen kostenlos und unverbindlich nähere Auskunft über das Verfahren.

 

 

Anschrift:

Friedrich-Ebert-Str. 121

52531 Übach-Palenberg

 

Die Öffnungszeiten der Einrichtung:

Montags – Freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr 

    

Tel.:  02451 - 4868155

Fax:  02451 – 4868153

      

Die ständige Erreichbarkeit des Dienstes ist gewährleistet.