Verhinderungspflege

Die Pflege kranker Angehöriger ist nicht nur physisch sondern auch psychisch sehr anstrengend. Viele pflegende Angehörige sind oft mit der Situation überfordert. Körperliche oder seelische Erschöpfung sind daher keine Seltenheit. 

Dabei brauchen gerade sie Kraft, um den Menschen die sie pflegen Mut und Hoffnung zu geben. Sie könnten sich die Kraft in einem entspannenden Urlaub holen , doch oft verzichten pflegende Angehörige darauf, weil sie nicht wissen, wer sich in ihrer Abwesenheit um ihre pflegebedürftigen Verwandten kümmern soll.

Wir entlasten Sie gerne und bieten Ihnen die Möglichkeit, sich eine Auszeit zu nehmen,  ohne sich über die Versorgung ihrer Lieben Sorgen machen zu müssen.

Die zeitweise Pflege eines Menschen durch einen ambulanten Pflegedienst, der üblicherweise von Angehörigen gepflegt wird, nennt man Verhinderungspflege. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht immer dann, wenn der Pflegende den Pflegebedürftigen in dessen Wohnung mindestens 6 Monate gepflegt hat und nunmehr wegen Urlaubsantritts, Krankheit, Unfall, Erschöpfung oder ähnlichem Grund tatsächlich an der Ausführung der Pflege verhindert ist.

 

Kosten

Sollten Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben und nunmehr aus irgeneinem Grund an der Ausübung der Pflege verhindert sein, können Sie uns mit der Pflege für den Zeitraum Ihrer Verhinderung beauftragen.

Die Kosten der Verhinderungspflege werden nach Antragstellung bis zu einem Zeitraum von 6 Wochen (42 Tage) und bis zu einer Höhe von 1612 Euro pro Jahr von der Pflegekasse getragen.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung.

Rufen Sie uns an.

Anschrift:

Friedrich-Ebert-Str. 121

52531 Übach-Palenberg

 

Die Öffnungszeiten der Einrichtung:

Montags – Freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr 

    

Tel.:  02451 - 4868155

Fax:  02451 – 4868153

       

Die ständige Erreichbarkeit des Dienstes ist gewährleistet.